Notbetreuung bis 31.01.2021
Die Eltern haben die Möglichkeit ihre Kinder zur Notbetreuung anzumelden.
"(...)Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. (...)"
Antrag auf Notbetreuung bis 31.01.als PDF